Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt
Nach einem Klinikaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer Reha braucht der Haushalt oft Unterstützung, bis Sie wieder belastbar sind. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung in Ihrem Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten nach § 38 Abs. 1 SGB V für bis zu 26 Wochen.
- Direkt zur Entlassung einsatzbereit
- Bescheinigung genügt
- Bis zu 26 Wochen bei Kind im Haushalt
Fakten auf einen Blick
Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V in Kürze.
- Nach Klinikaufenthalt, ambulanter OP oder Reha
- Regel: Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung im Haushalt, dann bis 26 Wochen
- Ohne Kind bei schwerer Erkrankung bis zu 4 Wochen (§ 38 Abs. 4 SGB V)
- Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Tag (5–10 €), Befreiungen möglich
Das übernehmen wir in der Genesungszeit
Haushaltsführung
Reinigung, Wäsche, Ordnung – bis Sie wieder belastbar sind.
Versorgung
Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Apothekengänge in der Genesungszeit.
Kinderbetreuung
Versorgung der im Haushalt lebenden Kinder, während Sie sich erholen.
So geht es los
Entlassdatum nennen
Sagen Sie uns möglichst früh, wann Sie aus der Klinik kommen, dann planen wir rückwärts.
Bescheinigung einreichen
Die Klinik oder Ihre Hausärztin stellt die Notwendigkeit fest, wir klären den Rest mit Ihrer Kasse.
Direkt zur Heimkehr da
Ihre feste Haushaltshilfe ist da, wenn Sie nach Hause kommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus
Kann ich die Haushaltshilfe schon vor der Entlassung organisieren?
Ja, das empfehlen wir sogar. Sprechen Sie uns an, sobald ein Entlassdatum feststeht, damit Ihre Haushaltshilfe direkt nach der Heimkehr da sein kann.
Ist eine ambulante Operation auch ein Klinikaufenthalt im Sinne der Regelung?
Ja, § 38 Abs. 1 SGB V gilt auch nach ambulanten Operationen, nicht nur nach einem stationären Aufenthalt.
Muss zwingend ein Kind im Haushalt leben?
Für die reguläre Dauer von bis zu 26 Wochen ja: ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung. Ohne Kind im Haushalt gilt bei schwerer Erkrankung eine kürzere Frist von bis zu vier Wochen nach § 38 Abs. 4 SGB V.
Wie schnell kann die Haushaltshilfe nach der Entlassung starten?
Meist innerhalb weniger Tage. Nennen Sie uns Ihr Entlassdatum, wir richten uns danach und versuchen, pünktlich zur Heimkehr da zu sein.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
In der Regel die Klinik beim Entlassgespräch, alternativ Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt im Anschluss.
Wir prüfen kostenlos, was Ihre Krankenkasse übernimmt.
Ein Anruf reicht. Wir hören zu, stellen ein paar Fragen und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Telefon, Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr030 51 81 10 52
- Mobil und WhatsApp0176 20 26 78 65
- E-Mailinfo@helpinghands-solution.de
