Alle Berliner Bezirke Kostenlose Beratung: 030 51 81 10 52
Helping HandsBerlin

Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt

Nach einem Klinikaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer Reha braucht der Haushalt oft Unterstützung, bis Sie wieder belastbar sind. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung in Ihrem Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten nach § 38 Abs. 1 SGB V für bis zu 26 Wochen.

  • Direkt zur Entlassung einsatzbereit
  • Bescheinigung genügt
  • Bis zu 26 Wochen bei Kind im Haushalt

Fakten auf einen Blick

Haushaltshilfe nach § 38 Abs. 1 SGB V in Kürze.

  • Nach Klinikaufenthalt, ambulanter OP oder Reha
  • Regel: Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung im Haushalt, dann bis 26 Wochen
  • Ohne Kind bei schwerer Erkrankung bis zu 4 Wochen (§ 38 Abs. 4 SGB V)
  • Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Tag (5–10 €), Befreiungen möglich

Das übernehmen wir in der Genesungszeit

  • Haushaltsführung

    Reinigung, Wäsche, Ordnung – bis Sie wieder belastbar sind.

  • Versorgung

    Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Apothekengänge in der Genesungszeit.

  • Kinderbetreuung

    Versorgung der im Haushalt lebenden Kinder, während Sie sich erholen.

So geht es los

  1. Entlassdatum nennen

    Sagen Sie uns möglichst früh, wann Sie aus der Klinik kommen, dann planen wir rückwärts.

  2. Bescheinigung einreichen

    Die Klinik oder Ihre Hausärztin stellt die Notwendigkeit fest, wir klären den Rest mit Ihrer Kasse.

  3. Direkt zur Heimkehr da

    Ihre feste Haushaltshilfe ist da, wenn Sie nach Hause kommen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach dem Krankenhaus

Kann ich die Haushaltshilfe schon vor der Entlassung organisieren?

Ja, das empfehlen wir sogar. Sprechen Sie uns an, sobald ein Entlassdatum feststeht, damit Ihre Haushaltshilfe direkt nach der Heimkehr da sein kann.

Ist eine ambulante Operation auch ein Klinikaufenthalt im Sinne der Regelung?

Ja, § 38 Abs. 1 SGB V gilt auch nach ambulanten Operationen, nicht nur nach einem stationären Aufenthalt.

Muss zwingend ein Kind im Haushalt leben?

Für die reguläre Dauer von bis zu 26 Wochen ja: ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung. Ohne Kind im Haushalt gilt bei schwerer Erkrankung eine kürzere Frist von bis zu vier Wochen nach § 38 Abs. 4 SGB V.

Wie schnell kann die Haushaltshilfe nach der Entlassung starten?

Meist innerhalb weniger Tage. Nennen Sie uns Ihr Entlassdatum, wir richten uns danach und versuchen, pünktlich zur Heimkehr da zu sein.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

In der Regel die Klinik beim Entlassgespräch, alternativ Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt im Anschluss.

Wir prüfen kostenlos, was Ihre Krankenkasse übernimmt.

Ein Anruf reicht. Wir hören zu, stellen ein paar Fragen und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Samira LamqaddamGeschäftsführerin, nimmt Ihren Anruf selbst entgegen
  1. Ihr Bedarf
  2. Kontakt
Ihr Bedarf

Nicht sicher? Mehr zu Pflegekasse, Krankenkasse und Privat

Weitere Angaben
Wobei brauchen Sie Hilfe?
Bitte senden Sie uns keine Diagnosen, Befunde oder medizinischen Unterlagen. Alles Nötige klären wir im persönlichen Gespräch.
Wie erreichen wir Sie?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden. Pflichtfelder sind mit * markiert.