Alle Berliner Bezirke Kostenlose Beratung: 030 51 81 10 52
Helping HandsBerlin

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt

Wenn eine Risikoschwangerschaft, ärztlich verordnete Schonung oder die Zeit nach der Entbindung den Haushalt zu viel werden lässt, übernimmt Ihre Krankenkasse nach § 24h SGB V die Kosten für eine Haushaltshilfe – ganz ohne Zuzahlung.

  • Keine Zuzahlung
  • Kein Kind im Haushalt nötig
  • Rückmeldung in 24 Stunden

Fakten auf einen Blick

Haushaltshilfe nach § 24h SGB V in Kürze.

  • Bei Risikoschwangerschaft, ärztlicher Schonung oder nach der Entbindung
  • Keine gesetzliche Zuzahlung
  • Kein Kind im Haushalt als Voraussetzung
  • Bescheinigung durch Frauenärztin, Frauenarzt oder Hebamme

Das übernehmen wir für Sie

  • Haushaltsführung

    Reinigung, Wäsche, Ordnung im Haushalt – alles, was gerade zu anstrengend oder ärztlich nicht empfohlen ist.

  • Einkauf & Mahlzeiten

    Einkaufen, kochen, Apothekengänge – damit Sie sich schonen können, wie es Ihre Ärztin oder Hebamme empfiehlt.

  • Betreuung älterer Geschwisterkinder

    Versorgung bereits vorhandener Kinder im Haushalt, wenn Sie selbst eingeschränkt sind.

So geht es los

  1. Bescheinigung besorgen

    Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme bestätigt die Notwendigkeit der Haushaltshilfe.

  2. Wir klären mit der Kasse

    Sie schicken uns die Bescheinigung, wir stimmen alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse ab.

  3. Die Hilfe beginnt

    Sie lernen Ihre feste Haushaltshilfe vorher persönlich kennen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab, ohne Zuzahlung.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Ab wann kann ich eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft beantragen?

Sobald eine Ärztin, ein Arzt oder eine Hebamme bescheinigt, dass Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht mehr allein führen können – das kann auch schon früh in der Schwangerschaft der Fall sein, etwa bei einer Risikoschwangerschaft.

Fällt eine Zuzahlung an?

Nein. Anders als bei § 38 SGB V fällt bei der Haushaltshilfe nach § 24h SGB V keine gesetzliche Zuzahlung an.

Muss ein Kind im Haushalt leben?

Nein, das ist bei § 24h SGB V keine Voraussetzung – anders als bei einer Haushaltshilfe nach einem Klinikaufenthalt.

Wie lange gilt der Anspruch nach der Geburt?

Auch in den Wochen nach der Entbindung, solange Sie den Haushalt wegen der Geburt oder ihrer Folgen nicht führen können. Die genaue Dauer richtet sich nach der ärztlichen Bescheinigung.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

In der Regel Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme. Wir sagen Ihnen, was darauf stehen sollte.

Wir prüfen kostenlos, was Ihre Krankenkasse übernimmt.

Ein Anruf reicht. Wir hören zu, stellen ein paar Fragen und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Samira LamqaddamGeschäftsführerin, nimmt Ihren Anruf selbst entgegen
  1. Ihr Bedarf
  2. Kontakt
Ihr Bedarf

Nicht sicher? Mehr zu Pflegekasse, Krankenkasse und Privat

Weitere Angaben
Wobei brauchen Sie Hilfe?
Bitte senden Sie uns keine Diagnosen, Befunde oder medizinischen Unterlagen. Alles Nötige klären wir im persönlichen Gespräch.
Wie erreichen wir Sie?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden. Pflichtfelder sind mit * markiert.