Haushaltshilfe in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Wenn eine Risikoschwangerschaft, ärztlich verordnete Schonung oder die Zeit nach der Entbindung den Haushalt zu viel werden lässt, übernimmt Ihre Krankenkasse nach § 24h SGB V die Kosten für eine Haushaltshilfe – ganz ohne Zuzahlung.
- Keine Zuzahlung
- Kein Kind im Haushalt nötig
- Rückmeldung in 24 Stunden
Fakten auf einen Blick
Haushaltshilfe nach § 24h SGB V in Kürze.
- Bei Risikoschwangerschaft, ärztlicher Schonung oder nach der Entbindung
- Keine gesetzliche Zuzahlung
- Kein Kind im Haushalt als Voraussetzung
- Bescheinigung durch Frauenärztin, Frauenarzt oder Hebamme
Das übernehmen wir für Sie
Haushaltsführung
Reinigung, Wäsche, Ordnung im Haushalt – alles, was gerade zu anstrengend oder ärztlich nicht empfohlen ist.
Einkauf & Mahlzeiten
Einkaufen, kochen, Apothekengänge – damit Sie sich schonen können, wie es Ihre Ärztin oder Hebamme empfiehlt.
Betreuung älterer Geschwisterkinder
Versorgung bereits vorhandener Kinder im Haushalt, wenn Sie selbst eingeschränkt sind.
So geht es los
Bescheinigung besorgen
Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme bestätigt die Notwendigkeit der Haushaltshilfe.
Wir klären mit der Kasse
Sie schicken uns die Bescheinigung, wir stimmen alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse ab.
Die Hilfe beginnt
Sie lernen Ihre feste Haushaltshilfe vorher persönlich kennen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab, ohne Zuzahlung.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in der Schwangerschaft
Ab wann kann ich eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft beantragen?
Sobald eine Ärztin, ein Arzt oder eine Hebamme bescheinigt, dass Sie den Haushalt wegen der Schwangerschaft nicht mehr allein führen können – das kann auch schon früh in der Schwangerschaft der Fall sein, etwa bei einer Risikoschwangerschaft.
Fällt eine Zuzahlung an?
Nein. Anders als bei § 38 SGB V fällt bei der Haushaltshilfe nach § 24h SGB V keine gesetzliche Zuzahlung an.
Muss ein Kind im Haushalt leben?
Nein, das ist bei § 24h SGB V keine Voraussetzung – anders als bei einer Haushaltshilfe nach einem Klinikaufenthalt.
Wie lange gilt der Anspruch nach der Geburt?
Auch in den Wochen nach der Entbindung, solange Sie den Haushalt wegen der Geburt oder ihrer Folgen nicht führen können. Die genaue Dauer richtet sich nach der ärztlichen Bescheinigung.
Wer stellt die Bescheinigung aus?
In der Regel Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme. Wir sagen Ihnen, was darauf stehen sollte.
Wir prüfen kostenlos, was Ihre Krankenkasse übernimmt.
Ein Anruf reicht. Wir hören zu, stellen ein paar Fragen und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Telefon, Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr030 51 81 10 52
- Mobil und WhatsApp0176 20 26 78 65
- E-Mailinfo@helpinghands-solution.de
