Haushaltshilfe bei Krebs und chronischer Erkrankung
Ob während einer Chemotherapie, nach der Diagnose Brustkrebs oder bei einer chronischen Erkrankung wie Multipler Sklerose: Wenn Behandlung und Erschöpfung den Haushalt zu viel werden lassen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V.
- Bescheinigung genügt
- Direkte Abrechnung mit der Kasse
- Bis zu 26 Wochen bei Kind im Haushalt
Fakten auf einen Blick
Haushaltshilfe nach § 38 SGB V in Kürze.
- Bei Krebs (z. B. Brustkrebs), während Chemo- oder Strahlentherapie oder bei chronischer Erkrankung
- Ohne Kind im Haushalt bis zu 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren oder mit Behinderung bis zu 26 Wochen
- Zuzahlung: 10 % der Kosten pro Tag (5–10 €), Befreiungen möglich
- Bescheinigung durch behandelnde Ärztin, Arzt oder Klinik
Das übernehmen wir während der Behandlung
Haushaltsführung
Reinigung, Wäsche, Ordnung – solange Behandlung und Erschöpfung Kraft kosten.
Versorgung
Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Apothekengänge zwischen Therapieterminen.
Kinderbetreuung
Versorgung der im Haushalt lebenden Kinder, wenn Sie sich schonen müssen.
So geht es los
Bescheinigung besorgen
Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder die Klinik bestätigt die Notwendigkeit der Haushaltshilfe während der Behandlung.
Wir klären mit der Kasse
Sie schicken uns die Bescheinigung, wir stimmen alles Weitere mit Ihrer Krankenkasse ab.
Die Hilfe beginnt
Sie lernen Ihre feste Haushaltshilfe vorher persönlich kennen. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Krebs und chronischer Erkrankung
Wer zahlt die Haushaltshilfe während einer Chemotherapie?
Ihre Krankenkasse, wenn Sie wegen der Erkrankung oder der Behandlung Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr allein führen können und niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Grundlage ist § 38 SGB V – wie bei jeder schweren Erkrankung.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei Brustkrebs?
Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder die behandelnde Klinik stellt eine Bescheinigung über die Notwendigkeit aus. Sie schicken sie uns, wir klären den Rest mit Ihrer Krankenkasse und rechnen direkt ab.
Muss ein Kind im Haushalt leben, damit die Kasse zahlt?
Nicht zwingend. Bei schwerer Erkrankung – etwa während einer Chemo- oder Strahlentherapie – besteht der Anspruch auch ohne Kind im Haushalt, dann für bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder mit Behinderung im Haushalt, sind es bis zu 26 Wochen (§ 38 Abs. 1 und Abs. 4 SGB V).
Gilt das auch bei anderen chronischen Erkrankungen, nicht nur bei Krebs?
Ja. § 38 SGB V gilt bei jeder schweren Erkrankung, die Sie vorübergehend oder wiederkehrend im Haushalt einschränkt – zum Beispiel bei Multipler Sklerose, Autoimmunerkrankungen oder während akuter Schübe. Entscheidend ist die ärztliche Bescheinigung, nicht die genaue Diagnose.
Was kostet mich die Haushaltshilfe?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei einer Zuzahlungsbefreiung entfällt auch das. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Wir prüfen kostenlos, was Ihre Krankenkasse übernimmt.
Ein Anruf reicht. Wir hören zu, stellen ein paar Fragen und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Telefon, Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr030 51 81 10 52
- Mobil und WhatsApp0176 20 26 78 65
- E-Mailinfo@helpinghands-solution.de
